Schulkonferenz

 

Die Schulkonferenz hat 6 Mitglieder. Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrer/innen und Eltern im Verhältnis 1 : 1 (Lehrervertretung:Elternvertretung).

Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist jeweils unter Anrechnung auf die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern Mitglied der Schulkonferenz, sofern er oder sie dies nicht ablehnen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie oder er hat, ebenso wie im Falle der Verhinderung die ständige Vertretung, kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre oder seine Stimme den Ausschlag. Die Vertreter/Vertreterinnen nehmen beratend an der Schulkonferenz teil. Die Schulkonferenz kann Vertreterinnen und Vertreter schulergänzender Angebote und Personen aus dem schulischen Umfeld als beratende Mitglieder berufen.