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Kriterien zur Vergabe der OGS-Plätze

 

An der GGS Max-Halbe-Straße werden lt. Konferenzbeschluss vom 23.09.2014 die OGS-Plätze nach folgenden Kriterien vergeben, wenn der Bedarf an Plätzen größer ist, als die zur Verfügung stehenden Plätze:

 

1. Seiteneinsteigerkinder ohne Sprachkenntnisse

 

2. alleinerziehend und berufstätig - Vollzeit

 

3. Berufstätigkeit beider Eltern - Vollzeit

 

4. alleinerziehend und berufstätig - Teilzeit

 

5. Berufstätigkeit beider Eltern - Vollzeit + Teilzeit

 

6. Berufstätigkeit beider Eltern - Teilzeit

 

7. Geschwisterkinder

 

8. soziale Gründe

 

9. sonstige Bedarfe

 

Gern möchten wir auch andere Betreuungsformen anbieten (Übermittagsbetreuung von 12 – 14 Uhr/Silentien). Leider gibt es dafür bisher noch nicht die benötigten Räumlichkeiten.