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Die Teilnahme am OGS-Angebot ist beitragspflichtig

Der monatliche Beitrag für die Teilnahme am OGS-Angebot ist abhängig vom Einkommen der Eltern und wird in 7 Stufen gestaffelt.

Bei Einkünften bis 30.000 Euro (Stufe 1) ist die Teilnahme beitragsfrei, dann muss nur das Verpflegungsentgelt (Mittagessen) in Höhe von 59 Euro bezahlt werden.

Wird ein gültiger BUT Bewilligungsbescheid vorgelegt, kann sich das Verpflegungsentgelt (Mittagessen) auf 16,00 Euro monatlich verringern.

Bei Einkünften über 80.000 Euro (Stufe 7) wird ein Betrag von 150 Euro erhoben, zuzüglich 59 Euro für das Verpflegungsentgelt (Mittagessen).

Das Verpflegungsentgelt wird von dem jeweiligen Träger individuell festgelegt. Die monatliche Zahlungsverpflichtung bleibt auch während der Schließungszeiten oder bei einer Erkrankung des Kindes bestehen.

Wird kein Einkommensnachweis abgegeben, wird automatisch der Höchstbetrag von 150 Euro zuzüglich 59 Euro für das Verpflegungsentgelt  berechnet.