Evaluationskonzept der Fachkonferenz Mathematik für den
Mathematikunterricht am Leibniz-Gymnasium
1. Stufe (31.10.2002)
Punkt 1: Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen „Arbeitsformen und Arbeits -
techniken“ // „Interkulturelle Erziehung“ am Ende der Erprobungsstufe
Punkt 2: Lesekompetenz in bestimmten Jahrgangsstufen, insbesondere am Ende der
Erprobungsstufe
Punkt 3: fächerübergreifendes / fächerverbindendes Arbeiten
Punkt 4: Rahmenvorgaben für die mathematische Facharbeit
Punkt 5: sog. „Parallelarbeiten“ (Jahrgangsstufen 7 bzw. 10) und abgesprochene
Klausuren in der Jahrgangsstufe 11
Wesentliche Grundlage für die vorliegenden Überlegungen und Vereinbarungen sind jeweils die – auf den gültigen amtlichen Richtlinien basierenden - von der Fachkonferenz Mathematik beschlossenen schulinternen Mathematik-Curricula für die Sekundarstufen I und II:
• Unterrichtsinhalte Mathematik für die J-Stufen 5, 6, 7, 8, 9, 10 (Beschluss vom 14.11.1996)
• Sequenzierung der Unterrichtsinhalte Mathematik und der Anspruchshöhe für die Grundkurse der
J-Stufen 11, 12, 13 (Beschluss vom 19.10.2000)
• sog. „Interne Minimalabsprache“ für die J-Stufen 5, 6, 7, 8, 9, 10 und die J-Stufe 11 (Beschluss vom
29.10.2001).
In den vergangenen Jahren sind bzgl der Evaluation von Unterricht von der Fachkonferenz Mathematik u.a. eine ganze Reihe von Beschlüssen über die oben genannten Punkte 1)–5) gefasst worden, die - ergänzt durch weitere Verfahrensschritte – auch für die zukünftige Unterrichtsarbeit als ein erstes Fundament zur Evaluation von Unterricht am Leibniz-Gymnasium angesehen werden müssen*). Die vorliegende 1. Stufe soll im Laufe der Jahre nach Art eines „Baukastens“ durch weitere Stufen optimiert werden. Dabei können die einzelnen Punkte in den Stufen weiter vertieft aber auch die Stufen selbst durch weitere Unterpunkte inhaltlich erweitert werden. Die Erweiterung dieses Baukastens soll nach fachlichen und pädagogischen Notwendigkeiten erfolgen; eine starre zeitliche Periodisierung der Erweiterung erscheint hier wenig sinnvoll.
Bisherige Absprachen und Beschlüsse:
Zu Punkt 1):
• Beschluss vom 21.10.1997 über Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen „Arbeits -
formen und Arbeitstechniken“ // „Interkulturelle Erziehung“ // “Freiarbeit“ am Ende der
Erprobungsstufe
Zu Punkt 2):
• Textvorlage und Beschluss vom 31.10.2002 über das formale und inhaltliche Anspruchsniveau
nach den Vorgaben des Plenums am pädagogischen Studientag (25.9.2002) über Sprach- und Lese -
kompetenz
Zu Punkt 3):
• Die Koordination für das fächerübergreifende/fächerverbindende Arbeiten in den J-Stufen 7 – 9
wird nach Beschlüssen der Lehrerkonferenz bis auf weiteres wieder von den sog. „Leitfächern“
Biologie, Chemie, Physik übernommen.
Verwiesen sei weiterhin auf die Absprachen/Auswertung über den in den Schuljahren 97 / 98 / 99
durchgeführten fächerübergreifenden Unterricht in den Projekten „Wasser“ (J-Stufe 7), „Fliegen“
(J-Stufe 7), „Energie“ (J-Stufe 8), „Stadt und Wasser“ (J-Stufe 9), Referate über französische
Mathematiker im Rahmen der IKG (Themenland „Frankreich“).
Auswertung und Analyse dieser durchgeführten Projekte sind teilweise auch in der Schulzeitung
des Leibniz-Gymnasiums nachzulesen.
Zu Punkt 4):
• Beschluss vom 8.3.2000 über die inhaltlichen und formalen Vorgaben zur Facharbeit in der
Jahrgangsstufe 12
Zu Punkt 5):
• Stellungnahme der Fachkonferenz Mathematik zum Erlass des MSWWF vom 16.4.1997 über
„Vergleichsarbeiten“ und Qualitätssicherung in den Gymnasien. Die Stellungnahme enthält
u.a. eine ab Schuljahr 96 / 97 für alle FachkollegInnen verpflichtende Einsichtnahme in die jeweils
letzte Klassenarbeit bzw. Klausur der J-Stufen 6 / 8 / 10 / 12.1 / 12.2 der anderen KollegInnen.
Ergebnis: Mehr oder weniger gleiche Anforderungsprofile in Form und Inhalt.
Weiterer Ausbau mit Schwerpunktsetzung in der Erprobungsstufe (vgl. auch Punkt 1)).
• Beschluss vom 11.3.1999 über die Durchführung von Parallelarbeiten in den J-Stufen 7 und 10
(lt. Runderlass vom 1.12.1998).
Der endgültige Beschluss enthält Aussagen:
über die Dauer und inhaltliche Aufteilung der Aufgabenstellungen in der 4. Klassenarbeit
der J-Stufe 7 und der 3. Klassenarbeit der J-Stufe 10.
über den von der Schulleitung gesetzten Termin- und Organisationsrahmen für die Durch -
führung.der Parallelarbeiten.
über erforderliche Absprachen zur Anspruchshöhe der Aufgabe in Teil I.
über eventuell erforderliche methodisch-didaktische Grundsätze und Maßnahmen.
über das Anlegen und Verwalten einer Sammlung von Parallelarbeiten.
über mögliche Maßnahmen einer langfristigen Evaluation und Qualitätssicherung.
• Beschluss vom 8.3.2000 über die Bewertung von Parallelarbeite in den J-Stufen 7 und 10
mit Punktzuteilung, Benotungsschlüssel und Absprachen zur Findung der Gesamtnote.
• Beschlüsse vom 19.10.2000 / 29.10.2001 über abgesprochene Klausuren in der Jahrgangs -
stufe 11 (Runderlass vom 20.4.2000). Genauer: Verpflichtende stoffliche Absprachen über
Inhalte, die in der 2. Klausur in 11.2 relevant sein sollen. Neben der Angleichung von
Anforderungsprofilen enthält der Beschluss verpflichtende Angaben zur Bewertung und Punktzu -
teilung, über den Notenschlüssel und Absprachen zur Findung der Gesamtnote. Die Daten werden
im Fachkonferenzordner gesammelt.
Weiterhin enthält der Beschluss Absprachen darüber, welche Punktabzüge von der Gesamtpunkt -
zahl bei der Bewertung von Klausuren der gesamten Oberstufe (11.1 – 13.2) zur Anwendung kom -
men, wenn massive sprachliche Fehler oder deutliche Verstöße gegenüber fachsystematischen
Prinzipien verstärkt auftreten.
• Beschluss vom 29.10.2001 über die zeitliche Dauer von Klausuren in den Grundkursen
und Leistungskursen der Sekundarstufe II (11 / 12 / 13).
Über neue Beschlüsse und Absprachen
Aufbauend auf den bis jetzt erfolgten Beschlüssen und Absprachen, die auch weiterhin für die Arbeit des mathematischen Fachbereichs am Leibniz-Gymnasium bestimmend sein werden, scheint für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des bisherigen Evaluationskonzeptes die Konzentration auf folgende Schwerpunkte in den nächsten Jahren sinnvoll zu sein:
Zu Punkt 5):
1. Grundsätze der Leistungsbewertung und Evaluation (u.a. Auswertung der Notenspiegel, Analyse, Folgerungen, Absprachen zum Unterricht, zur Aufgabenstellung, zur Korrektur und Bewertung, Ursachenforschung bzgl. schlechter Schülerleistungen und abweichender Bewertung anhand von Leitfragen).
2. Überlegungen zur Akzeptanz bei Eltern, Schülern und Lehrern.
3. Entwicklung von Strategien zur Unterrichtsoptimierung usw..
4. Weitere Gesichtspunkte, die sich aus der Lektüre über die Aufgabenbeispiele zur Klasse 7 / 10 und der
Oberstufe ergeben (Schriftenreihe Schule in NRW des MSWWF), hier insbesondere die Gesichtspunkte
zur Entwicklung und Sicherung von Unterrichtsqualität mit Hilfe von Aufgabenbeispielen (S. 22-31, Samm -
lung für die J-Stufe 10).
Zu Punkt 3):
Längerfristig: Absprachen über die Formen fächerübergreifenden Arbeitens / Oberstufenprofile.
Zu den Punkten 6 / 7 / ...usw.):
(Hierzu muss in einer 2./3./..... Stufe der obige „Kasten“ um diese weiteren Punkte ergänzt werden)
1.- Weitere Grundsätze der methodischen und didaktischen Arbeit in den Sekundarstufen I und II.
2.- Längerfristig: Absprachen über Formen selbständigen Arbeitens.
3.- Längerfristig: Absprachen zur besonderen Lernleistung.
4.- Absprachen über den Einsatz neuer Medien im Unterricht.
5.- Einbettung des Evaluationskonzeptes in das Schulprogramm.
Schon die vernünftige Umsetzung der wichtigen Unterpunkte zu Punkt 5) wird eine geraume Zeit erfordern.. Es ist deshalb sinnvoll, sich in einer ersten, zeitlich nicht zu kurzen Phase mit der Umsetzung dieser Unterpunkte zu Punkt 5 (sog. „Parallelarbeiten“ (Jahrgangsstufen 7 bzw. 10) und abgesprochene Klausuren in der Jahrgangsstufe 11) zu beschäftigen.
Beschluss: (31.10.2002)
Grundsätze der Leistungsbewertung und Evaluation // Akzeptanz bei Eltern / Schülern / Lehrern //
Weiterentwicklung und Optimierung von Unterricht //
Auf der Grundlage unserer Beschlüsse über Absprachen zum Unterricht, Anspruchshöhe der Aufgaben in den Parallelarbeiten / eventuell Klausuren, Korrektur, Bewertung und Notenschlüssel verpflichten sich die FachkollegInnen nach jeder abgeschlossenen Korrektur einer Parallelarbeit in der J-Stufe 7 bzw. 10 seiner im Fachkonferenzordner / Klarsichtmappe zu deponierenden Notenübersicht einen kurzen, stichwortartigen, schriftlichen Bericht beizufügen, der mögliche Antworten/Analysen auf folgende Leitfragen enthalten soll:
Was könnten die Ursachen für schlechte Schülerleistungen sein? Wirkt sich die Zusammensetzung der Lerngruppe auf das Leistungsbild aus? Weichen Bewertung und Notenergebnisse stark von den Ergebnissen der KollegInnen ab? Wenn ja, was könnten die Ursachen dafür sein?
Haben in meiner Lerngruppe häufig die Lehrkräfte gewechselt? Positive / negative Auswirkung auf das Lernverhalten? In welchem Umfang hat der Unterricht der vorangegangenen Jahrgangsstufen zum Kenntnis –und Fertigkeitsstand der SchülerInnen beigetragen?
Was können unsere SchülerInnen besonders gut / schlecht? Ist die Anspruchshöhe der Aufgaben richtig gewählt worden, insbesondere hinsichtlich des Text –und Problemverständnisses?
Wie hat sich möglicher Unterrichtsausfall oder zeitweiliges Kürzen der Stundentafeln auf das Leistungsbild der Gruppe ausgewirkt?
In welchem Umfang musste in einer Lerngruppe Unterrichtszeit auf die Herstellung eines günstigen Arbeitsklimas oder um einen gewissen organisatorischen Rahmen bereitstellen zu können (z.B. Klassenlehrergeschäfte) aufgewendet werden?
Wie hoch ist der Grad der Akzeptanz der Parallelarbeiten bei Schülern/Eltern/Fachkollegen?
Hatten SchülerInnen Gelegenheit zur Gruppenarbeit? Konnten sie im Unterricht selbständig arbeiten und entscheiden? Könnte die Praktizierung / Nichtpraktizierung dieser Unterrichtsformen Einfluss auf die Ergebnisse in den Parallelarbeiten haben?
Waren die SchülerInnen in der Lage, ihren Lernstand, ihren Lernerfolge und ihre Leistungen realistisch einzuschätzen?
War das Gesprächsverhalten der SchülerInnen, ihre Beteiligung am Unterricht, die Erledigung von Hausaufgaben usw. angemessen? Waren sie für das Unterrichtsfach motiviert?
Welchen Stellenwert hatte das Üben im Unterricht und wie wurde geübt?
Sinngemäß lassen sich die vorliegenden Fragen auch für die sog. abgesprochene Klausur am Ende von 11.2 stellen.
Eine Analyse und Auswertung der schriftlichen Kurzberichte mit daraus resultierenden Konsequenzen soll dann auf der jeweils nächsten Fachkonferenz Mathematik durch die mit einer Parallelarbeit befassten Lehrer erfolgen;
Dr.Re / 8.10.02