Kriterien zur Vergabe der OGS-Plätze
An der GGS Max-Halbe-Straße werden lt. Konferenzbeschluss vom 23.09.2014 die OGS-Plätze nach folgenden Kriterien vergeben, wenn der Bedarf an Plätzen größer ist, als die zur Verfügung stehenden Plätze:
1. Seiteneinsteigerkinder ohne Sprachkenntnisse
2. alleinerziehend und berufstätig - Vollzeit
3. Berufstätigkeit beider Eltern - Vollzeit
4. alleinerziehend und berufstätig - Teilzeit
5. Berufstätigkeit beider Eltern - Vollzeit + Teilzeit
6. Berufstätigkeit beider Eltern - Teilzeit
7. Geschwisterkinder
8. Soziale Gründe
9. sonstige Bedarfe
Ab dem Schuljahr 2015/2016 möchten wir auch andere Betreuungsformen anbieten (Übermittagsbetreuung von 12 – 14 Uhr/Silentien). Dabei hoffen wir auf die Unterstützung des Schulverwaltungsamtes mit der Bereitstellung der dafür benötigten Räumlichkeiten.