Förderkonzept Klasse 1-4

Das Schulgesetz NRW von 2006 verpflichtet Schulen zur individuellen Förderung aller SchülerInnen. Die Umsetzung dieses Auftrags liegt weitgehend in der Hand der einzelnen Schule. Dabei sollen die spezifischen Bedingungen der Schule Berücksichtigung finden. Auf der Grundlage der Rahmenbedingungen unserer Schule setzen wir den Auftrag zur individuellen Förderung aller Kinder mit folgenden Entwicklungsbausteinen um:

Jahrgangsübergreifende Projekte
An unserer Schule wird nach gemeinsamen Beschluss von Eltern und Lehrern in den Klassen 1-4 im Rahmen von Miniprojekten, Projekttagen oder Projektwochen jahrgangsübergreifend gearbeitet. Das Erleben von altersgemischten Gruppen erweitert den Erfahrungsraum der Kinder um vielfältige soziale Erfahrungen.

Jahrgangsbezogener Unterricht
Der reguläre Unterricht wird nach o.g Beschluss in der Schulkonferenz von der 1. bis zur
4. Klasse weiterhin jahrgangsbezogen statt. Es besuchen trotzdem in zunehmendem Maße Kinder mit unterschiedlichem Entwicklungsstand, Lernvoraussetzungen und Lernstand die gleiche Klasse.
Das stellt unser Kollegium vor die Aufgabe, den Unterricht so zu gestalten, dass vom hochbegabten bis zum entwicklungsverzögerten Kind alle Kinder in ihrem Lernen und ihrer Entwicklung so gefördert werden, dass sie Lernfortschritte machen können.

Offener Unterricht
Ein an den individuellen Fähigkeiten der Kinder ausgerichteter Lernprozess ist nur in einem differenzierten Unterricht möglich. Der Unterricht an unserer Schule wird daher in einem zunehmenden Maße von offenen Unterrichtsformen bestimmt (freies Schreiben, Lernen an Stationen, Arbeiten mit Tages- und Wochenplänen, Werkstätten).

Methodenkompetenz
Offener, individualisierter Unterricht kann nur erfolgreich sein, wenn die Kinder weitgehend selbständig lernen und üben. Wir gehen nicht davon aus, dass Kinder, die in die Schule kommen, diese Kompetenzen bereits mitbringen. Wir erarbeiten diese Methoden-Kompetenzen mit den Kindern schrittweise.