Schulpflegschaft
Die Elternvertretung der Anne Frank Realschule Schule geht alle an, auch uns Eltern!Die Schule lebt von einem konstruktiven Miteinander und dem ständigem Austausch zwischen Lehrern, Schülern und Eltern.
Probleme die alle angehen, können wir nur gemeinsam lösen.
Wir Eltern haben die Aufgabe, uns über jegliche, die Schule betreffenden Inhalte zu informieren; der Schule und damit unseren Kindern jede mögliche Unterstützung zu geben, und so in unserem Rahmen den Schulalltag mit zu gestalten und zu erleichtern.
Nur unter diesen Voraussetzungen haben wir auch das Recht, Kritik zu üben!
Mitarbeit und Engagement seitens der Eltern ist notwendig und unerlässlich !!!
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern. Hier haben die Eltern Gelegenheit, ihre Anliegen untereinander und mit der Schulleitug zu diskutieren.
Die Schulpflegschaft kann Anträge an die Schulkonferenz stellen und in Angelegenheiten, die allein die Eltern betreffen, Beschlüsse fassen.
Der/die Vorsitzende vertritt die Schulpflegschaft gegenüber der Schule und in der Konferenz.
Die Schulpflegschaft der Anne Frank Realschule sieht sich selbst als konstruktiv-kritischer Unterstützer der Lehrerschaft. Wir sind bemüht, beratend und unterstützend für die Schule zu wirken.
So Sie Fragen, unsere Schule betreffend, haben, haben wir grundsätzlich ein offenes Ohr und sind bereit zu helfen. Dies gilt auch in Konfliktsituationen mit Bezug zur Schule. Vertraulichkeit ist dabei selbstverständlich.
Sprechen Sie uns an
Aber auch Sie können uns helfen. Es ist wichtig, dass auch Sie sich aktiv in das Schulleben einbringen.
Die Teilnahme an den Elternabenden und Elternsprechtagen Ihres Kindes sollte eine selbstverständliche Pflicht sein. Gleiches gilt für Feste oder Großveranstaltungen an der Schule und die Bereitschaft, hier zu unterstützen und zu helfen.
Auch Informationsveranstaltungen sollten wahrgenommen werden.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Schulpflegschaftsvorsitz im Schuljahr 2018/2019: Frau Bußmann
Gesetzlich geregelte Mitwirkung gemäß Schulgesetz NRW
Klassenpflegschaft § 73 SchG
Mitglieder: Eltern der Schüler/innen einer Klasse mit Stimmrecht (1 Stimme je Schüler/in !)
Eltern volljähriger Schüler haben Beratungsrecht
Lehrer der Klasse (Beratungsrecht)
ab der 7. Klasse der Klassensprecher/in und sein Vertreter (Beratungsrecht)
Sitzungen:
- · pro Halbjahr eine Sitzung
- · Sitzung: in den ersten 3 Wochen nach den Sommerferien
- · Sitzung: zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres
Der/die Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese.
Aufgaben:
- · Information und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule
- · Beratung über Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
- · Dazu gehören z.B. Hausaufgaben, Leistungsüberprüfungen,
- · außerunterrichtliche Veranstaltungen und Erziehungsprobleme
- · Beteiligung an der Auswahl der Unterrichtsinhalte
- · Wahl des/der Vorsitzenden und seines/ihres Stellvertreters/erin (geheime Wahl)
- · Die Klassenpflegschaft kann Beschlüsse fassen und Anträge an die Schulpflegschaft formulieren.
Mitglieder:
Klassenpflegschaftsvorsitzende aller Klassen der Schule (Stimmrecht)
- · deren Stellvertreter/in (Beratungsrecht)
- · Schulleiter/in oder sein/e Vertreter/in (Beratungsrecht)
pro Halbjahr eine Sitzung
- · Sitzung: in den ersten 5 Wochen nach den Sommerferien
- · Sitzung: zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres
- · weitere: nach Bedarf
- · Wahl des/r Vorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertreter/in (bis zu 3) in geheimer Wahl
- · Wahl der Elternvertreter/in für die Schulkonferenz
- · Wahl der Elternvertreter/in für die Fachkonferenzen
- · Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule
- · Angelegenheiten, die später in der Schulkonferenz entschieden werden.
Anne-Frank-Realschule, Ackerstr. 174, 40233 Düsseldorf - Telefon: (0211) 89 - 2 75 80 - Fax: (0211) 89 - 2 95 91 - Web: www.rs-anne-frank.eschool.de - E-Mail: rs.ackerstr@schule.duesseldorf.de
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