Aktualisierung 17.03.2020 – 11.00 Uhr
Ich gehe davon aus, dass allen klar ist, dass Kinder auch die Notfall-Betreuungsgruppe nur besuchen dürfen, wenn sie komplett symptomfrei sind.
Liebe Eltern,
soeben ist eine Mail vom Schulministerium gekommen. Hier ein Auszug:
1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.
2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.
Heißt. Am Montag ist die Schule offiziell zu. Eltern können aber zur Not Ihre Kinder zur Schule schicken.
Welche Kinder dann die Notgruppen besuchen dürfen, wird vom Schulministerium noch genau geklärt. Letztlich sind dies vermutlich nur Kinder, deren Eltern im medizinischen Bereich (evtl. Polizei …) tätig sind.
Darüber werde ich Sie dann zeitnah informieren. Aktuelle Informationen finden Sie immer auf der Homepage.
Herzliche Grüße
N. van Gisteren