Elternbrief Notfall-Betreuungsgruppe

Liebe Eltern,                                                                                       Düsseldorf, 25.04.2020

die Notfall-Betreuungsgruppen bleiben weiterhin bestehen.
Ab dem 27. April 2020 wird die bestehende Regelung auf weitere Berufsgruppen erweitert. Dieser Schritt hat zunächst bis zum 04.05.2020 Gültigkeit.
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

Für nicht Alleinerziehende gelten weiterhin folgende Berufsgruppen:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

Ich möchte Sie ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass weiterhin gilt, dass Sie zunächst alles versuchen müssen, um eine private Betreuung Ihres Kindes zu gewährleisten, damit möglichst wenige Kinder in der Schule betreut werden müssen (möglichst geringe Ansteckungsgefahr).
Für Beschäftigte aus den Tätigkeitsbereichen der systemrelevanten Gruppen gilt: Einen Anspruch haben Sie dann, wenn Sie in Ihrem Tätigkeitsbereich (siehe Anlage oben) vor Ort unabkömmlich sind und berufstätig sind. Wenn Sie also beispielsweise Home-Office machen können oder Ihre Arbeitszeiten flexibel gestalten können, haben Sie keinen Anspruch auf die Notfallgruppe.
Wenn Sie beispielweise im privaten Wach- und Sicherheitsdienste arbeiten, haben Sie einen Anspruch auf die Notfall-Betreuungsgruppe, wenn Sie systemrelevante Gebäude bewachen.


Hier finden Sie die Formulare für die Beantragung der Aufnahme in die Notfall-Betreuungsgruppen.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Damit Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie:

die obigen Bedingungen erfüllen

Ihren Bedarf per Mail  gg.bingenerweg@schule.duesseldorf.de und telefonisch unter 0211-992554 anmelden

sich Ihren Anspruch auf einen Platz in der Notfall-Betreuungsgruppe schriftlich von Ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen (siehe link über diesem Absatz).
Diese Erklärung muss bei der Anmeldung vorliegen!

Ihre Erklärung (mit den täglichen Betreuungszeiten) ausfüllen.
Diese Erklärung muss bei der Anmeldung vorliegen!

Die Anmeldung muss so frühzeitig erfolgen (Wir benötigen mindestens einen Tag Vorlaufzeit, bevor wir Ihr Kind in der Einrichtung betreuen können), dass wir uns personell passend aufstellen können.

Besonders wichtig ist weiterhin, dass nur Kinder, die keinerlei Symptome (also auch keinen Husten, Schnupfen usw.) zeigen, an der Notfall-Betreuung teilnehmen dürfen!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schule.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund.

N. van Gisteren

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